Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind entführt, sogar ins Ausland. Dabei ist es zum größten Teil die pure Verzweiflung, die ein Elternteil zu dieser Handlung veranlasst. Allerdings handelt es sich hier um eine Sorgerechtsverletzung und Straftat. Vor allem, wenn das alleinige Sorgerecht oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei dem „Entführer“ liegt. Elternteile, die gemeinsam sorgeberechtigt sind, haben über den Aufenthaltsort des Kindes nämlich auch ebenso gemeinsam zu entscheiden, und zwar ganz gleich, bei welchem Elternteil das Kind auch tatsächlich lebt.

Besonders in binationalen Ehen werden Kinder extrem häufig ins Ausland entführt. Berichte über Kindesentführung ins Ausland sind ein fester Bestandteil aller Medien. Allerdings gibt es selbstverständlich auch entgegengesetzte Fälle, nämlich dass ein deutscher Elternteil das Kind aus dem Ausland nach Deutschland entführt. Aber wie auch immer, derartige Fälle sind eine wahre Tragödie und belasten die gesamte Familie. Der Elternteil, dessen Kind entführt wird, bleibt in einer schrecklichen Ungewissheit zurück, steht dem Drama quasi machtlos und völlig verzweifelt gegenüber. Eine Kindesentführung ist übrigens fast nie als eine Affekthandlung anzusehen, sondern wird eigentlich immer sorgfältig geplant. Man sollte allerdings bedenken, dass sich der Elternteil, der das Kind entführt, in einer extrem psychischen Ausnahmesituation befindet.

Die Problematik bei Kindesentführung ins Ausland

Da natürlich der Aufenthaltsort des Kindes nicht bekannt ist, ist die Sorge auch um die Sicherheit des Kindes sehr groß. Zusätzlich muss sich der zurückgebliebene Elternteil mit der fremden Kultur sowie dem dort bestehenden Rechtssystem auseinandersetzen, das sich in den meisten Ländern doch deutlich von dem deutschen System unterscheidet. Weiterhin entstehen sowohl praktische als auch finanzielle Probleme, besonders wenn noch andere Kinder vorhanden sind. Wo sollen diese bleiben, während sich Mutter oder Vater ins Ausland begibt, um das entführte Kind zurückzuholen. Außerdem müssen finanziert werden und vieles mehr.

Leider gelingt es den meisten Ehepaaren nicht, sich gütlich und verantwortungsbewusst gegenüber den Kindern, zu trennen. In binationalen Ehen kommen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Erziehung und Religion hinzu, die bei einer Trennung zu schwerwiegenden Konflikten führen. Betroffene berichten von deutlichen Drohungen, panischer Angst um das Kind. Es ist nicht leicht, abzuschätzen, ob die Drohungen wirklich ernst gemeint sind, oder ob dadurch nur Zugeständnisse etc. erzwungen werden wollen. Natürlich muss hier berücksichtigt werden, dass der ausländische Elternteil, vielleicht sogar zurecht, befürchtet, als Ausländer in Deutschland nicht genauso vom Gesetz her behandelt wird, wie der deutsche Elternteil. Deshalb wird aus lauter Verzweiflung, ohne Rücksicht auf das gemeinsame Kind, Druck ausgeübt, der bei dem anderen Elternteil große Verlustängste auslöst. Dieser Druck ist zwar eigentlich nur ein verzweifelter Versuch, um gewisse Ziele zu erreichen, zum Beispiel um die Trennung zu verhindern oder auch rückgängig zu machen, nur leider erfüllt dieser nicht seinen Zweck, sondern macht die ganze Situation wesentlich schlimmer.

Was kann man tun, wenn das Kind ins Ausland entführt wurde

Wenn tatsächlich der schlimmste Fall eingetreten ist, und, das Kind ins Ausland entführt wurde, steht der andere Elternteil natürlich zunächst unter einem großen Schock, der ein überlegtes und sachliches Vorgehen nicht mehr zulässt. Entweder sind diese Elternteile geradezu paralysiert und absolut hilflos oder sie unternehmen komplett unüberlegte und wahllose Schritte, die zu keinem Ergebnis führen. Bestenfalls meldet sich der Elternteil, der das Kind entführt hat, und zwar um zu versichern, dass es dem Kind gut geht. Hier besteht dann wenigstens noch die Möglichkeit, zu verhandeln, quasi mit „Engelszungen“ auf den „Entführer“ oder die „Entführerin“ einzureden, um das Ziel zu erreichen, das Kind wieder zurückzubringen. Aber leider ist es in den meisten Fällen nicht der Fall, ganz im Gegenteil, es liegen nur wenige vage Hinweise vor, die zum Aufenthaltsort des Kindes führen.

Eine Detektei ist hier eine gute Alternative, um definitiv herauszufinden, wo das Kind untergebracht ist. Die LB Detektive GmbH hat ihren Hauptsitz zwar in Esslingen, ist aber auch im Ausland tätig, wenn es erforderlich ist. Die Ermittler der LB Detektei, die speziell für Kindesentführungen eingesetzt werden, sind entsprechend geschult, weil diese Fälle eine zwar behutsame und einfühlsame, aber dennoch gezielte und professionelle Vorgehensweise erfordern. In einem Vorgespräch werden detaillierte Fragen gestellt, da selbst scheinbar unwichtige Angaben beziehungsweise Vorfälle relevant sein können. Da Fälle von Kindesentführung ins Ausland nicht nur mit großen Emotionen verbunden sind, sondern vor allem mit Kenntnissen der Rechtsprechung in allen Ländern der Welt, ist man als Elternteil, das auf der Suche nach seinem Kind, bei der LB Detektei an der richtigen Adresse, denn genau diese fachlichen Aspekte zeichnen die Detektei aus.

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