Firmenkunden I Wirtschaftsdetektei
Jedes Jahr verlieren viele Unternehmen Millionen durch Wirtschaftsspionage und Wirtschaftskriminalität. Die LB Wirtschaftsdetektei für Ulm wird daher häufig von Unternehmen beauftragt, Ermittlungen zu unterschiedlichsten Wirtschaftsdelikten durchzuführen. Häufig handelt es sich nicht um Wirtschaftskriminalität im großen Stil, sondern um Delikte durch die eigenen Angestellten, die dem Unternehmen Schaden zufügen. Leider müssen die Wirtschaftsdetektive aus Ulm immer wieder feststellen, dass die Mitarbeiter des Unternehmens den Griff ins Warenregal oder in die Kasse immer noch als „Kavaliersdelikt“ ansehen. In allen Fällen handelt es sich aber ganz klar um einen Straftatbestand.
Die LB Wirtschaftsdetektei in Ulm beschäftigt sich mit allen Facetten der Wirtschaftskriminalität. Natürlich gibt es dabei kleinere Delikte wie die Tafelschokolade, die von der Verkäuferin mitgenommen, aber nicht bezahlt wird, oder der Mitarbeiter, der ein paar Tage bezahlten Urlaub extra herausschlägt. Doch viel gravierender als die Delikte im eigenen Unternehmen sind die „echten“ Wirtschaftsdelikte wie Markenpiraterie oder Wettbewerbsverstöße, die das Unternehmen enorm schädigen. Denn hier geht es nicht mehr um ein paar Euro, sondern um das richtig große Geld. Allein die Markenpiraterie kostet die Unternehmen, die sich an die LB Wirtschaftsdetektei für Ulm wenden, Millionenbeträge.
Ebenfalls sehr unangenehm für Unternehmen, sind sogenannte Hackerangriffe, die nicht nur das Unternehmensnetzwerk lahm legen können, sondern auch sensible Daten freisetzen. Auch für solche digitalen Wirtschaftsdelikte sind die Wirtschaftsdetektive aus Ulm natürlich gerüstet. Die fachlich geschulten Mitarbeiter der LB Wirtschaftsdetektei in Ulm sind auch in der virtuellen Welt zu Hause. Allerdings sollten Unternehmer bereits beim ersten Anzeichen eines Angriffs auf die Daten des Unternehmens die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Denn bei Hackerangriffen zählen meist schon Sekunden. Idealerweise hat das Unternehmen natürlich schon vorher Schutzmaßnahmen eingerichtet. Allerdings halten die meisten Datenschutzsicherheitsmaßnahmen nur bis zum nächsten Hackerangriff. Wichtig ist es dann, dass die Wirtschaftsdetektive aus Ulm, möglichst schnell den Angreifer lokalisieren, die Sicherheitslücke schließen und die Folgen des Angriffs rückgängig machen. Ein Hacker, der nämlich einmal in ein System eindringen konnte, wird auch bei neuen Sicherheitsvorkehrungen wieder versuchen, diese zu knacken. Gerade da lag für die meisten Hacker, die von der LB Wirtschaftsdetektei gefunden wurden, nämlich der Kick. Nicht jeder Hacker möchte einem Unternehmen auch tatsächlich schaden, sondern sieht seine Aktivitäten eher als ein Spiel, dass die Wirtschaftsdetektive für Ulm ihm gerne versalzen möchten.
Lohnfortzahlungsbetrug – eines der häufigsten Delikte
„Blaumachen“ war viele Jahre über fast schon ein Volkssport – zum Ärgernis der Arbeitgeber. Schließlich bedeutet ein Mitarbeiter, der nicht zur Arbeit erscheint, auch ein finanzielles Risiko für das Unternehmen. Ein solcher Lohnfortzahlungsbetrug ist heute kein Kavaliersdelikt mehr, sondern zieht in nachgewiesenen Fällen eine Kündigung nach sich. Allerdings halten die meisten Kündigungen vor dem Arbeitsgericht selten stand, sofern nicht handfeste Beweise für den Lohnfortzahlungsbetrug vorliegen. Größtenteils ist es für einen Unternehmer aber schwierig, die Nachweise selbst zu erbringen. In diesen Fällen wird die LB Wirtschaftsdetektei häufig um Hilfe gebeten. Mit einer professionellen Observation des verdächtigten Mitarbeiters können die Detektive aus Ulm, wenn tatsächlich ein Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt, rechtsgültige Beweise sichern. Dann klappt es auch mit der Kündigung.
Noch schlimmer als einfach nur einige Tage auf Krankenschein zu Hause zu bleiben, obwohl der Mitarbeiter eigentlich gar nicht krank ist, sind Fälle, in denen besagter Mitarbeiter sich anderweitig betätigt. Dann kommt zum Lohnfortzahlungsbetrug nämlich auch noch Schwarzarbeit hinzu. Wenn die Wirtschaftsdetektive aus Ulm dafür Beweise finden, so kann der Unternehmer sogar mehr als nur eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprechen. Allerdings muss die LB Wirtschaftsdetektei für Ulm den Mitarbeiter des Unternehmens meist über einen längeren Zeitraum observieren, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.
Arbeitgeber, die krankgeschrieben sind, sind nämlich je nach Krankheitsbild nicht dazu verpflichtet, sich ausschließlich in den eigenen Vier-Wänden aufzuhalten. Einzig, wenn der Mitarbeiter als bettlägerig vom Arzt ausgewiesen wurde, so muss er sich auch im Bett befinden. Ansonsten sind Spaziergänge, ein Zoobesuch mit den Kindern und auch ein Bierchen am Abend noch lange kein Kündigungsgrund und auch keine strafbare Handlung. Allerdings können die Wirtschaftsdetektive aus Ulm schnell den Unterschied zwischen einem harmlosen Cafébesuch und dem Einsatz als Kellner aufdecken. Im Prinzip ist es nur eine Frage der Zeit, bis jeder Schwarzarbeiter auffliegt. Und das ist auch gut so, denn schließlich schädigen diese Personen nicht nur das Unternehmen. Auch die lieben Kollegen haben darunter zu leiden, weil die Mehrarbeit natürlich auf sie umgelegt werden muss. Ebenso wird aber auch das soziale Gefüge unseres Staates von diesen Leuten unterwandert, da es zu versicherungstechnischen Problemen kommen kann. Umso wichtiger ist es, dass die Wirtschaftsdetektive Ulm in Fällen von Lohnfortzahlungsbetrug und Schwarzarbeit Beweise dokumentieren, damit hart durchgegriffen werden kann.
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