Kosten für Ihren Ermittlungsauftrag bei der LB Detektei für Ulm

Grundsätzlich lässt sich im Voraus nicht pauschal festlegen, wie die Kostenabrechnung für Ihren speziellen Fall aussehen wird. Die Kosten für Ihren Auftrag hängen vom Aufwand und Umfang der Ermittlungs- und Observationsarbeit der Detektive aus Ulm ab. Daher erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot, welches auf Ihren persönlichen Zielsetzungen und die darauf abgestimmten Lösungen aufbaut. Entsprechend zahlen Sie bei der LB Detektei in Ulm nur für die Leistungen, die in Ihrem Fall notwendig und angemessen sind.

Die endgültigen Kosten für den erteilten Auftrag ergeben sich im Wesentlichen aus Ihren individuellen Anforderungen. Je genauer diese formuliert werden, desto genauer können wir den Preisrahmen eingrenzen, in dem sich Ihr Auftrag bewegen wird. Gerne geben wir Ihnen in der Beratung genauere Informationen zu den auf Sie zukommenden Kosten.

Erstattungsfähigkeit von Kosten für detektivische Tätigkeiten

In vielen Fällen sind die Kosten der Detektive aus Ulm erstattungsfähig. Im Einzelfall wird vom Gericht entschieden, ob und in welcher Höhe Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen können. Die Erstattung von an die LB Detektei in Ulm gezahlten Honoraren kann natürlich unter bestimmten Voraussetzungen auch außergerichtlich geltend gemacht werden. Eine Erstattung ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen möglich.

Für eine Kostenerstattung müssen allerdings folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Ermittlungsergebnisse der Detektive aus Ulm müssen für die Aufklärung des Falles relevant und notwendig sein.
  • Die Stellung des Auftraggebers muss sich im Prozess des laufenden Verfahrens verbessert haben.
  • Die Beweise hätten nicht einfacher oder auf anderem Weg beschafft werden können.
  • Es müssen Rechnungen, Dienstvertrag und Einsatzberichte vorlegbar sein.
  • Die Kosten müssen verhältnismäßig sein.
  • Ein konkreter Verdacht muss bei Auftragserteilung bestanden haben.

Rechtskräftige Urteile die Kostenerstattung betreffend

Das OLG München stellte mit Urteil 11 W 1592/93 vom 18.06.1993 fest, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, sofern die Ermittlungsergebnisse nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und nicht anderweitig erlangbar waren. Dies muss durch die Vorlage spezifischer Abrechnungen und Ermittlungsberichte glaubhaft gemacht werden. Die prozessbezogenen Erkenntnisse müssen zudem die Stellung des Auftragsgebers im Verfahren vorteilhaft verändert haben.

Gemäß den Urteilen Az. 8 AZR 5/97 des BAG und Az. 5 Sa 540/99 des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz dürfen Arbeitgeber krankgeschriebene Mitarbeiter durch Detektive observieren lassen, sofern ein berechtigter Verdacht besteht. Die Kosten können dem Mitarbeiter in Rechnung gestellt werden.

Das OLG Schleswig hat mit Urteil 15 WF 218/91 vom 10.02.92 festgestellt, dass Detektivkosten in Unterhaltsprozessen geltend gemacht werden können, wenn es sich um zweckentsprechende Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen handelt.

Gemäß Az. 8K3370/88 des AG Hessen sind Detektivkosten bei einem konkreten Verdachtsmoment auch privat absetzbar.

Grundsätzliche Kosten der LB Detektei in Ulm (Stand 2018)

Die LB Detektei in Ulm schließt mit dem Mandanten gemäß § 611 ff BGB einen Dienstvertrag, aus dem sich die vereinbarte von unseren Detektiven aus Ulm zu erbringende Dienstleistung hervorgeht. Abgerechnet werden die von den Detektiven aus Ulm tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden unabhängig vom Ergebnis. Für die An- und Abreise sowie für Nacht- und Wochenendarbeit fallen neben den fairen Stundensätzen keine zusätzlichen Kosten für den Mandanten an.

Einsatz mehrer Detektive aus Ulm für einen Auftrag

Die langjährige Erfahrung der LB Detektei in Ulm hat gezeigt, dass bei Observationen von beweglichen bzw. motorisierten Zielen mindestens zwei Detektive aus eingesetzt werden sollten. Ein einzelner Ermittler kann schließlich nicht gleichzeitig ein Fahrzeug führen, das Zielobjekt verfolgen und beobachten und gleichzeitig noch Fotos oder Videos machen. Zudem kann die Zielperson misstrauisch werden, wenn immer das gleiche Fahrzeug hinter ihr fährt. Natürlich gibt es noch viele andere Faktoren, die es sinnvoll machen mehrere Detektive aus Ulm einzusetzen. Der abgerechnete Aufwand orientiert sich dabei an den Stunden, die unsere Detektive aus Ulm in der Praxis benötigen.

Stundensätze der LB Detektei für Ulm

Der Stundensatz für einen Detektiv aus Ulm beträgt je nach Fallumfang zwischen 59,– und 99,– Euro zzgl. MwSt. (Endverbraucher 70,21 bis 117,81 Euro incl. MwSt.). Eine neutrale Rechnungsstellung ist bei Bedarf möglich, um absolute Diskretion zu gewährleisten.

Rechnungsmodalitäten bei Erstaufträgen

Kunden, die unsere Detektive aus Ulm erstmalig in Anspruch nehmen, haben auf den Rechnungsbetrag eine bonitätsabhängige Anzahlung in Höhe von 25 bis 50 % per Barzahlung, Kreditkartenzahlungen mit MasterCard, Visa, American Express via Tele Cash oder Überweisung zu leisten.

Kostenfreie Erstberatung

Eine erste Beratung durch unsere Detektive in Ulm ist über die kostenfreie Service-Hotline möglich. Auch ein erstes Beratungsgespräch im Büro der LB Detektei in Ulm ist für Sie kostenfrei, sofern Ihrerseits gemäß § 193 StGB ein berechtigtes Interesse glaubhaft versichert wird.

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Rufen Sie kostenfrei an:
Telefon 0800 – 333 98 99

Deutschlandweit gebührenfrei
Email: info@lb-detektei.de

Mo. bis Sa. von 8 bis 22 Uhr

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